Aufgrund der im Lager der KIESSLING-SPEDITION in bestimmten Mengen vorhandenen Stoffe bedürfen die Errichtung und der Betrieb einer Genehmigung gemäß § 4 Abs 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Gleichzeitig unterliegt das Lager der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), nach welcher u.a. der Betreiber der Anlage Personen, die von einem Störfall betroffen werden könnten, sowie die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles zu informieren hat.
Die Informationen über die gelagerten Stoffe, die Sicherheitskonzepte und Anlagen sowie die Verhaltensmaßnahmen bei einem Notfall finden Sie in unserem Sicherheitsflyer.
Informationen zum Sicherheitsbericht können Sie beim Störfallbeauftragten der KIESSLING-SPEDITION (09402/944-180) erfragen.
Gemäß Störfallverordnung §§16/17 werden wir von den zuständigen Behörden überwacht. Anhand von Überwachungsplänen und regelmäßigen Vor-Ort-Begehungen werden die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Sicherheitsmaßnahmen der Anlagenbetreiber überprüft.
Letzte behördliche Vor-Ort-Besichtigung gemäß 12. BImSchV §17 Abs. 2: 16. Oktober 2024
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Kontaktdaten im grünen Feld unten)
Telefonzentrale: 09402 944-0
Geschäftsleitung,
Störfallbeauftragter oder persönlich:
Gutenbergstraße 15, 93128 Regenstauf
Sicherheitsbericht, Notfallmanagement, Anlagensicherheit
Sachgebiet S 32
Natur- und Immisionsschutzrecht
Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Tel: 0941 4009-345
Tel: 0941 4009-0 (Zentrale)
Genehmigungen, Anlagenüberwachungen, Sicherheitsbericht
Sachgebiet 50
Technischer Umweltschutz
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Tel. 0941 5680-0
Überwachungssystem (Überwachungsplan, Überwachungsprogramm)