Version 001 vom 14. April 2025
Zusammengefasst entsprechen diese Richtlinien dem Verhaltenskodex bei der Kiessling-Spedition, dessen Einhaltung wir auch von allen Geschäftspartnern verlangen. Die nachfolgende Richtlinie zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechten gibt einen detaillierten Überblick über die für uns wichtigsten Grundsätze zur Einhaltung der Menschenrechte und den Arbeitsbedingungen bei Kiessling. Die strikte Beachtung dieser Regeln gehört für uns zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung, weshalb wir uns selbst und alle unsere Mitarbeitenden zu ihrer Einhaltung verpflichten.
Die Kiessling-Spedition respektiert die Menschenrechte seiner Mitarbeiter und zielt darauf ab, mit seinen Arbeitsbedingungen die Mindeststandards zu übertreffen. Die Zusammenarbeit im Unternehmen ist durch gegenseitigen Respekt und die in der Unternehmensstrategie von Kiessling niedergelegten Werte geprägt. Diese bestimmen Einstellung und Verhalten der Mitarbeiter und beinhalten Aspekte wie Verantwortung, Wertschätzung, Transparenz, Vertrauen und Offenheit.
Den Führungskräften der Kiessling-Spedition kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Sie leben die Werte vor und bringen diese so im Führungsalltag zur Geltung. Verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln gehört zu den wesentlichen Werten der Kiessling-Spedition. Dies haben wir in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Wir erwarten von unseren Führungskräften, Mitarbeitern und Geschäftspartnern gleichermaßen, dass bei allen unternehmensbezogenen Entscheidungen und Handlungen die geltenden Gesetze sowie sonstige maßgebende Bestimmungen im In- und Ausland befolgt werden.
Die vorliegende Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen bekräftigt und präzisiert das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte. Sie ergänzt den Verhaltenskodex der Kiessling-Spedition sowie alle anderen bestehenden Unternehmensgrundsätze, Richtlinien und Anweisungen. Menschenrechte sind Grundnormen, die der Sicherung der Würde und Gleichheit aller dienen. Sie sind universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Sie sind unabhängig von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe oder sonstigem Status. Es entspricht dem Selbstverständnis der Kiessling-Spedition und ist erklärtes Ziel, Verletzungen von Menschenrechten zu vermeiden.
Unsere Verantwortung auf dem Gebiet der Menschenrechte konzentriert sich auf Themen und Handlungsfelder, in denen wir unseren Einfluss als Dienstleistungsunternehmen geltend machen können. Entsprechend nationaler und internationaler Bestimmungen nimmt die Kiessling-Spedition Menschenrechte als unantastbar wahr und steuert entsprechend die Arbeitsbedingungen, sodass keinerlei Beeinträchtigung der menschlichen Würde am Arbeitsplatz zu erwarten ist. Die Mitarbeiter des Unternehmens gelten ungeachtet jeglicher Attribute als gleichwertig, was in folgenden Unterkapiteln dargestellt wird. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich für ihre Arbeitnehmer, die international anerkannten Menschenrechte zu beachten und ihre Mitarbeiter mit Respekt und Würde zu behandeln.
Behinderungen können jeden betreffen. Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft. Sie sind im Berufsleben ebenso wie nicht behinderte Menschen leistungsfähig und leistungsbereit, wobei sie aber oftmals einen höheren Aufwand erbringen müssen. Beschäftigte mit Behinderungen bedürfen daher der besonderen Unterstützung und Förderung, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten inklusiv umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Als Pate der „Regensburger Erklärung, Lokales Bündnis für einen inklusiven Arbeitsmarkt“, sieht sich die Kiessling-Spedition in einer besonderen Verantwortung, denn als Arbeitgeber haben wir die Möglichkeiten und Werkzeuge in der Hand, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben und somit eine echte Perspektive zu ermöglichen. In der Praxis ist oft viel mehr möglich, als man im ersten Moment meint. So lässt sich ein Arbeitsplatz oder Tätigkeitsbereich zum Teil schon mit einfachen Mitteln auf spezielle Bedürfnisse anpassen.
Im kaufmännischen wie auch gewerblichen Bereich hat die Kiessling-Spedition mit diesem Ansatz beispielsweise Aufgabenbereiche umstrukturiert und mit leichteren Tätigkeiten, entsprechend den Möglichkeiten des Mitarbeiters versehen, Arbeitszeiten reduziert oder Bürostunden durch mobiles Arbeiten ersetzt. Auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes nach den individuellen Bedürfnissen gehört dazu. Darüber hinaus unternimmt die Kiessling-Spedition durch Angebote wie der Sozialberatung oder dem betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement nach längerer Krankheit einen engen Austausch mit unseren Beschäftigten. Dies sehen wir als besonders wichtig, um auf veränderte Bedürfnisse reagieren und gemeinsam bestmögliche Lösungen erarbeiten zu können. Das Ziel der Kiessling-Spedition ist es, die eigene Inklusionsarbeit weiter voran zu treiben.
Zum Schutz von Land-, Wald- und Wasserrechten sowie zur Vermeidung von Zwangsräumungen orientieren wir uns an international anerkannten Standards, Richtlinien und Leitprinzipien. Die Beachtung von Land-, Wald- und Wasserrechten sowie Zwangsräumungen in der Praxis ist für uns wichtig, um rechtskonform zu handeln, nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern, soziale Verantwortung zu zeigen, Risiken zu minimieren und geschäftliche Chancen zu nutzen. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen tragen wir dazu bei, die Umwelt zu schützen und die langfristige Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Ressourcen für kommende Generationen zu gewährleisten.
Bei Einsätzen von privaten oder Öffentlichen Sicherheitskräften verpflichten wir uns dazu, diese im Einklang mit den international anerkannten Menschrechtsstandards durchzuführen. Dabei achten wir darauf, dass die Rechte und die Sicherheit aller Beteiligten gewahrt werden.
Bei der Rekrutierung von Mitarbeitern gewährleistet die Kiessling-Spedition die absolute Einhaltung der Transparenz des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses sowie die Gleichbehandlung aller Bewerber und Arbeitnehmer. Wir garantieren einen fairen Rahmen, in dem sich jeder Bewerber und Arbeitnehmer frei bewegen kann. Niemand wird durch Missbrauch, Drohungen oder Praktiken wie die rechtswidrige Aufbewahrung von Reisepässen oder persönlichen Gegenständen durch den Arbeitgeber eingeschränkt. Es ist sichergestellt, dass alle für ihre Arbeit bezahlt werden, nicht zur Arbeit gezwungen werden, freiwillig arbeiten und vorab ehrlich über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert werden. Außerdem wird regelmäßig und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften bezahlt.
Die zu leistenden Arbeitsstunden werden zusammen mit dem Mitarbeiter während der Einstellung vereinbart und entsprechen in jedem Fall dem Arbeitszeitgesetz. Saisonale Arbeitsspitzen können verlangen, dass der Umfang der zu leistenden Arbeitsstunden erhöht wird. Diese zusätzlichen Arbeitsstunden auf freiwilliger Basis werden den Mitarbeitern entweder vergütet, oder ihm Möglichkeit gegeben, diese zeitnah, nach Senkung des Auftragsvolumens, über einen Zeitausgleich zu kompensieren.
Erfasst wird die Arbeitszeit transparent über das digitale Stempelsystem an den unterschiedlichen Mitarbeitereingängen des Gebäudes. Flexible Arbeitszeiten zur Unterstützung des Einklangs zwischen Arbeits- und Privatleben sind abteilungsübergreifend gegeben. Ausreichend Ruhezeit zur Regeneration zwischen den Arbeitstagen wird über die Kernarbeitszeit und das Schichtsystem sichergestellt. Pausenzeiten während der Arbeit sind im Unternehmen definiert. Alle Mitarbeiter sind angehalten diese einzuhalten. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir entsprechend unserem Verhaltenskodex für unsere Lieferanten, dass die jeweiligen nationalen Arbeitszeitbestimmungen inklusive geltender Ruhezeiten, Feiertags- und Urlaubsbestimmungen einzuhalten sind.
Wir tragen dafür Sorge, dass die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass die tatsächliche Arbeitszeit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entspricht. Alle darüber hinaus geleisteten Überstunden werden vom Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis geleistet und sollten eine Arbeitswoche von maximal 48 Stunden (in Ausnahmesituationen maximal 60 Stunden) nicht überschreiten. Außerdem stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeitenden alle sieben Tage mindestens zwei arbeitsfreie Tage haben und die Gesetze und Verordnungen zur Höchstarbeitszeit und zur Urlaubszeit eingehalten werden.
Löhne, Gehälter, Sozialleistungen und andere Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben (z. B. bezahlte Krankheitstage, krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Urlaubstage) werden von uns entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach Ablauf jeder Lohnperiode direkt beglichen. Überstunden werden entsprechend der vereinbarten Regelungen (i.d.R. Arbeitsvertrag, ansonsten Arbeitszeitgesetz) abgegolten.
Eine Gehaltsabrechnung, die angemessene Informationen zur Überprüfung der Vergütung für die geleistete Arbeit für jede Lohnperiode enthält, wird für jede Lohnperiode erstellt und dem Mitarbeitenden ausgehändigt. Für den Einsatz von befristeten oder externen Mitarbeitenden gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.
Die Kiessling-Spedition bietet ihren Mitarbeitenden eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung, die durch Zusatzleistungen ergänzt wird. Wir vergüten unsere Mitarbeiter fair, sowohl im internen als auch im externen Vergleich.
Die Lohn- und Gehaltsstruktur ist angelehnt an den Lohn- und Gehalts-Tarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern. Diese Gehaltsstruktur ermöglicht eine faire sowie transparente Vergütung entsprechend der abgeschlossenen Ausbildung und Erfahrung. Alle Arbeitnehmer unserer Geschäftspartner sind gemäß den geltenden Tarifgesetzen, einschließlich Mindestlohn, Überstunden und den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu entlohnen. Dies ist in unserem Verhaltenskodex für unsere Geschäftspartner festgeschrieben.
Der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter haben für die Kiessling-Spedition höchste Priorität. Das Unternehmen hält die geltenden Arbeitsschutzgesetze konsequent ein. Aus diesem Grund haben wir umfangreiche Regelungen zum Arbeitsschutz aufgestellt, die regelmäßig geschult werden. Persönliche Schutzausrüstung wird von uns zur Verfügung gestellt und ist für jeden Mitarbeitenden frei zugänglich. Allgemeine Schutzvorschriften wie Brandmelder und Notausgänge sowie Schutzvorrichtungen für Flurförderzeuge und Maschinen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen vorhanden. Notfall-Unterweisungen und Notfall-Übungen werden jährlich durchgeführt.
Außerdem stellen wir sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen sowie Inspektions- und Testberichte vorhanden und auf dem neuesten Stand sind. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz entnehmen Sie bitte der Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. In regelmäßigen Abständen führt die Kiessling-Spedition Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzungen durch. Zusätzlich wird durch regelmäßige Begehungen unseres Betriebsarztes in allen Abteilungen die betriebliche Arbeitssicherheit sichergestellt.
Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig in den relevanten Aspekten zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen. Ferner führen Gesundheitsfachkräfte regelmäßige Gesundheitstage sowie Arbeitsplatzbegehungen durch. Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrstoffblätter sind dokumentiert. Zur Bewältigung von akuten Situationen sind im Unternehmen Notfallpläne definiert sowie Brandschutzbeauftragte und Ersthelfer ausgebildet. Die Kiessling-Spedition trifft außerdem angemessene Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden und Besucher zu gewährleisten.
Die Kiessling-Spedition fördert die langfristige Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden. Wir stellen neue Mitarbeiter auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten ein und fördern deren weitere Entwicklung. Das Unternehmen entwickelt die Kompetenzen und Talente der Mitarbeiter gezielt durch zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsangebote weiter, um langfristig eine hohe Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Der Zugang zu Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen beruht auf dem Grundsatz der Chancengleichheit aller Mitarbeiter.
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden bezüglich der Nutzung ihrer persönlichen Daten hält die Kiessling-Spedition hohe Datenschutzstandards ein. Das Unternehmen orientiert sich grundsätzlich an den deutschen und europäischen Datenschutzstandards, um die Achtung von Persönlichkeitsrechten bestmöglich zu gewährleisten. Innovative Informationstechnologien und die fortschreitende mediale Vernetzung können große Herausforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmensalltag darstellen. Der Unternehmensdatenschutz wirkt darauf hin, dass die Verwendung solcher Daten gesetzeskonform erfolgt, Auswirkungen auf die Privatsphäre so gering wie möglich gehalten werden und die Rechte jedes Einzelnen gewahrt bleiben. Hierzu zählen insbesondere auch das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder die Löschung von Daten.
Die Kiessling-Spedition duldet keinerlei Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Bereits in der Planung werden die Tätigkeiten der zu besetzenden Stelle in einem Stellenprofil definiert und sich ergebende Anforderungen in der Ausschreibung veröffentlicht. Im Verlauf der Vorstellungsgespräche werden dem Bewerber die spezifischen Tätigkeiten und Anforderungen durch die Personalleitung und die Abteilungsleitung klar erläutert. Beide Instanzen sind stets bei allen Vorstellungsgesprächen anwesend. Somit obliegt es dem Bewerber, eine Stelle mit den verbundenen Tätigkeiten auf persönliche Eignung zu bewerten und der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen. Jeder Mitarbeiter erhält bei Abschluss seines Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung ausgehändigt.
Im Laufe des Arbeitsverhältnisses ist es dem Mitarbeiter freigestellt, sich auf seinen Arbeitsvertrag und dem in diesen definierten Tätigkeitsbereich zu berufen. Die Personalabteilung entscheidet in diesem Fall, ob eine reklamierte Tätigkeit mit der Stellenbeschreibung vereinbar ist oder ob dies nicht der Fall ist. Für unsere Lieferanten haben wir im Verhaltenskodex Geschäftspartner festgeschrieben, dass Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Frondienst und jede Form von moderner Sklaverei wie Menschenhandel verboten sind.
Jede Arbeit, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder gegen seinen Willen gezwungen wird, ist strengstens untersagt.
Jegliche Tätigkeiten in unserem Arbeitsumfeld werden von unseren Mitarbeitenden freiwillig und ohne Zwang oder Androhung einer Strafe durchgeführt. Dazu gehört, dass Ausweisdokumente von Mitarbeitenden (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis) von uns nicht zerstört, verborgen oder beschlagnahmt werden oder der Zugang zu diesen verweigert oder behindert wird, es sei denn, geltendes Recht erfordert eine solche Maßnahme. Des Weiteren stellen wir sicher, dass im Einstellungsprozess von uns und evtl. vorhandenen Partnern keine Gebühren oder andere Abgaben von künftigen Mitarbeitenden gefordert werden.
Außerdem tragen wir Sorge dafür, dass alle Arbeitsverhältnisse auf einem schriftlichen Vertrag sowie einer Stellenbeschreibung basieren und die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses im Bedarfsfall in einer vom Mitarbeitenden gut verstandenen Sprache erklärt und von ihm verstanden wurden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen vermeiden wir, zu Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Gefängnisarbeit und Sklaverei oder Menschenhandel beizutragen, welche von keinem Unternehmen genutzt werden sollten und von uns strengstens verurteilt werden.
Kinderarbeit wird von uns nicht toleriert. Es gelten die gesetzlich festgelegten Altersbeschränkungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf Basis dessen Kinder unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche von uns nicht beschäftigt werden. Davon ausgenommen sind Schüler-Praktika oder andere Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht, die die Entwicklung des Kindes unterstützen. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen und jungen Mitarbeitenden achten wir außerdem besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und gefährlichen Arbeiten. Dazu gehört, dass jegliche Tätigkeiten, die als gefährlich eingestuft werden und die körperliche oder psychische Gesundheit und Entwicklung des jungen Mitarbeitenden gefährden könnten, untersagt sind.
Des Weiteren unterstützen wir das duale Ausbildungssystem durch das Angebot von Ausbildungsplätzen in unserem Betrieb. Hierfür gelten neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz insbesondere auch das Berufsbildungsgesetz.
Menschenunwürdige Behandlung, wie körperlicher Missbrauch oder sexuelle Belästigung und Missbrauch unterliegen im Unternehmen einer Null Toleranz Strategie. Sämtliche Auffälligkeiten, selbst die Androhung einer Belästigung werden in jedem Fall bis hin zu einer fristlosen Kündigung geahndet. Dies umfasst ebenfalls Beleidigung, psychische und körperliche Nötigung sowie jegliche Form der körperlichen Bestrafung. Die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden ist ein grundlegendes Prinzip unserer Unternehmenspolitik.
Die Kiessling-Spedition toleriert keine Diskriminierung ihrer Mitarbeitenden. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder jedweden anderen Merkmalen, die durch lokale Gesetze geschützt sind, wie z. B. Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Schwangerschaft oder ehemalige Militärzugehörigkeit (Veteranenstatus) benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Wir fördern aktiv die Vielfalt im Unternehmen und eine offene, integrative Unternehmenskultur.
Von unseren Geschäftspartnern fordern wir denselben Schutz vor Belästigung und Diskriminierung ihrer Mitarbeitenden, den die Kiessling-Spedition oben beschreibt. Dies haben wir auch in unserem Verhaltenskodex für unsere Geschäftspartner kommuniziert.
Wir achten und schützen die Würde unserer Mitarbeitenden und behandeln sie mit Respekt. Wir treten dafür ein, dass alle Beschäftigten in einem von sexueller, psychischer und körperlicher Belästigung freien Arbeitsumfeld tätig werden können. Eine Belästigung von Mitarbeitenden ist deshalb strengstens untersagt. Dazu gehören harte oder unmenschliche Behandlung, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellen Missbrauchs, körperlicher Bestrafung, psychischer oder physischer Nötigung oder die verbale Misshandlung von Mitarbeitenden sowie die Androhung einer solchen Behandlung. Sollte eine Behandlung in einer solchen oder ähnlichen Form durch einen unserer Mitarbeitenden oder Geschäftspartner bekannt werden, folgt, wie bereits erläutert, eine unverzügliche und fristlose Kündigung oder Auflösung des Arbeits- oder Geschäftsverhältnisses. Wir bieten Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden und dulden grundsätzlich keine Art von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der nationalen und sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der politischen Meinung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation sowie aus jeglichen anderen Gründen.
Die Führungskräfte, sowie der sozialbeauftragte Mitarbeiter, der Kiessling-Spedition sind für die Umsetzung der Richtlinie für Menschenrechte und der Arbeitsbedingungen in ihrem Bereich verantwortlich. Jede Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung dieses Kodex zu informieren und sie bei der Anwendung der Grundsätze im täglichen Handeln zu beraten und zu unterstützen. Gleichzeitig müssen Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben, z. B. im Umgang mit Mitarbeitenden oder als Grundlage für ihre unternehmerischen Entscheidungen, den Menschenrechtskodex beachten. Alle Anhaltspunkte auf mögliche Menschenrechtsverstöße sind von dem sozialbeauftragten Mitarbeiter umsichtig und zügig zu klären. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den vorliegenden Kiessling-Spedition Menschenrechtskodex einzuhalten und sein berufliches Handeln an den darin formulierten Grundsätzen auszurichten. Bei Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverstöße kann der Mitarbeitende die eigene Führungskraft ansprechen, sich an die Personalabteilung oder an den Sozialbeauftragten wenden. Alle Fragen und Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Kiessling-Spedition geht jeden Hinweis nach und leitet erforderlichenfalls korrigierende Maßnahmen ein. Damit können Probleme eventuell frühzeitig gelöst und größere Nachteile für Betroffene vermieden werden.
Die Mitarbeitenden der Kiessling-Spedition sind verpflichtet, alle vermuteten oder beobachteten Gesetzesverletzungen oder Verstöße gegen diese Richtlinie oder andere Unternehmensgrundsätze zu melden. Dasselbe gilt, wenn sie zu solchem Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten angestiftet werden. Die leichtfertige Belastung von Mitarbeitenden oder von Dritten ist unzulässig. Wir bekräftigen mit unserem Hinweisgebersystem unser Bestreben zu Integrität und Ethik und tragen damit zum Schutz jedes einzelnen Mitarbeitenden bei.